Müllgebühren 2025 – Ausgleichskomponenten

Ab 2025 werden die folgenden von ARERA vorgeschriebenen Ausgleichskomponenten in den Rechnungen angewendet.

Veröffentlichungsdatum:

03.02.2026

Lesedauer

< 1 Minute

Kategorien
Rechnung

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Beschreibung

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass ab den Müllgebühren 2025 die von ARERA vorgeschriebenen Ausgleichskomponenten in den Rechnungen angewendet werden:

  • eine Ausgleichskomponente zur Deckung der Kosten der Bewirtschaftung der zufällig gefischten Abfälle und der freiwillig eingesammelten Abfälle (Jahr 2025: 0,10 Euro pro Nutzer),
  • eine Ausgleichskomponente zur Abdeckung der für außergewöhnliche Ereignisse/Naturkatastrophen anerkannten Ermäßigungen (Jahr 2025: 1,50 Euro pro Nutzer),
  • eine Ausgleichskomponente zur Finanzierung des Sozialbonus für den Abfall (Jahr 2025: 6,00 Euro pro Nutzer).

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Zuletzt aktualisiert: 03.02.2026, 09:36 Uhr

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