Beiträge an die Vereine

Alle Vereine, Vereinigungen und Körperschaften des Ortes können bei dieser Gemeinde um die Gewährung eines Beitrages für das Tätigkeitsjahr 2024 ansuchen.

ORDENTLICHE BEITRÄGE:

Um einen ordentlichen Beitrag zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen innerhalb 31.01.2024 im Sekretariat dieser Gemeinde einreichen (Formulare können eventuell heruntergeladen werden):

  • Ansuchen;
  • Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit;
  • Rechnungsbericht 2023;
  • Programm für die im Bezugsjahr geplante Tätigkeit;
  • Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan 2024;
  • Statut und Gründungsakt (wenn nicht schon hinterlegt).

Die Gesuche, bei denen die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig sind und solche die nach dem 31.01.2024 bei dieser Gemeindeverwaltung eingereicht werden, werden im Jahr 2024 nicht berücksichtigt.

AUSSERORDENTLICHE BEITRÄGE

Es besteht auch die Möglichkeit um einen außerordentlichen Beitrag anzusuchen. Dies ist der Fall, wenn Veranstaltungen, Initiativen oder Projekte veranstaltet werden, die im Interesse der örtlichen Gemeinschaft liegen, oder wenn einmalige Tätigkeiten außerordentlicher Natur oder Großeinkäufe getätigt werden. In diesem Fall sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ansuchen;
  • Beschreibung der Investition/Veranstaltung usw.;
  • Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan mit der Angabe der genauen Spesen und Einnahmen der durchgeführten Tätigkeit, Veranstaltung oder des Ankaufs;
  • bei einer Veranstaltung, detailliertes Programm.

Für die bei der Beitragsgewährung anerkannten Gesamtkosten sind Rechnungsbelege vorzulegen. Sollte nur ein Teil der Tätigkeiten oder Investitionen durchgeführt oder belegt werden, wird ein verhältnismäßig geringerer Betrag, als ursprünglich vorgesehen, ausgezahlt.


Zuständig

Formulare

DEU