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Home > Dorfleben > Vereine St. Ulrichs > Beiträge an die Vereine
Alle Vereine, Vereinigungen und Körperschaften des Ortes können bei dieser Gemeinde um die Gewährung eines Beitrages für das Tätigkeitsjahr 2010 ansuchen.
Um einen ordentlichen Beitrag zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen innerhalb 01.02.2010 bei Anita Senoner im Sekretariat dieser Gemeinde einreichen (für alle Unterlagen finden Sie das jeweilige Formular, welches Sie nach der Aufzählung unter "Formulare" abladen können):
Die Gesuche, bei denen die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig sind und solche die nach dem 01.02.2010 bei dieser Gemeindeverwaltung eingereicht werden, werden im Jahr 2010 nicht berücksichtigt.
Vereine, Vereinigungen und ehrenamtlich tätige Organisationen, welche laut Art. 8 des Gesetzes vom 11.08.1999 Nr. 266 im Landesverzeichniss der ehrenamtlich tätigen Vereinigungen eingetragen sind, unterliegen nicht der Stempelgebühr. Um diese Befreiung in Anspruch zu nehmen, muß im Ansuchen die diesbezügliche Dekretsnummer des Landeshauptmannes, mit welcher die Eintragung in das Landesverzeichniss erfolgt ist, aufscheinen.
HINWEIS: Wenn einem Verein, einer Vereinigung oder einer Körperschaft ein Beitrag gewährt wird, ist dieser/diese verpflichtet in eventuellen Ankündigungen, Bekanntmachungen, Prospekten, usw. anzugeben, dass die eigene Tätigkeit/Veranstaltung durch einen Beitrag der Gemeinde St. Ulrich mitfinanziert wird.
Es besteht auch die Möglichkeit, um einen außerordentlichen Beitrag anzusuchen. Dies ist der Fall, wenn Veranstaltungen, Initiativen oder Projekte veranstaltet werden, die im Interesse der örtlichen Gemeinschaft liegen, oder wenn einmalige Tätigkeiten außerordentlicher Natur oder Großeinkäufe getätigt werden (z.B. Veranstaltung einer Ausstellung, Ankauf eines Kleinbusses, usw.). In diesem Fall muss folgendes dem Sekretariat bei Anita Senoner innerhalb 01.02.2010 abgegeben werden:
Für die bei der Beitragsgewährung anerkannten Gesamtkosten sind Rechnungsbelege vorzulegen. Sollte nur ein Teil der Tätigkeiten oder Investitionen durchgeführt oder belegt werden, wird ein verhältnismäßig geringerer Betrag, als ursprünglich vorgesehen, ausgezahlt. Die Reduzierung wird vom Buchhaltungsamt vorgenommen.
HINWEIS: Wenn einem Verein, einer Vereinigung oder einer Körperschaft ein Beitrag gewährt wird, ist dieser/diese verpflichtet in eventuellen Ankündigungen, Bekanntmachungen, Prospekten, usw. anzugeben, dass die eigene Tätigkeit/Veranstaltung durch einen Beitrag der Gemeinde St.Ulrich mitfinanziert wird.
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