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Beiträge an die Vereine

Alle Vereine, Vereinigungen und Körperschaften des Ortes können bei dieser Gemeinde um die Gewährung eines Beitrages für das Tätigkeitsjahr 2010 ansuchen.

ORDENTLICHE BEITRÄGE:

Um einen ordentlichen Beitrag zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen innerhalb 01.02.2010 bei Anita Senoner im Sekretariat dieser Gemeinde einreichen (für alle Unterlagen finden Sie das jeweilige Formular, welches Sie nach der Aufzählung unter "Formulare" abladen können):

  • das Ansuchen um den ordentlichen Beitrag, auf Stempelpapier zu € 14,62 (siehe Formular Beitrag - Ansuchen);
  • eine Programmvorschau für das Jahr 2010, in welcher Sie alle vorgesehenen Tätigkeiten und Veranstaltungen des Jahres 2010 angeben müssen (siehe Formular Beitrag - Programmvorschau 2010);
  • einen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009; hier sind alle durchgeführten Tätigkeiten und Veranstaltungen des Jahres 2009 anzugeben (siehe Formular Beitrag - Tätigkeitsbericht 2009);
  • einen Finanzierungsplan für das Jahr 2010; hier sind die genauen Angaben über die Finanzierung des beschriebenen Programmes anzugeben (Einnahmen aus privaten Beiträgen, Sponsoren, usw.) und alle Spesen, die getätigt werden müssen (siehe Formular Beitrag - Finanzierungsplan 2010);
  • einen Rechnungsbericht für das Jahr 2009; hier sind alle getätigten Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2009 anzugeben (siehe Formular Beitrag - Rechnungsbericht 2009);
  • eine Erklärung über den Vorsteuerabzug (siehe Formulare Beitrag - Erklärung über den Vorsteuerabzug).

Die Gesuche, bei denen die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig sind und solche die nach dem 01.02.2010 bei dieser Gemeindeverwaltung eingereicht werden, werden im Jahr 2010 nicht berücksichtigt.

Vereine, Vereinigungen und ehrenamtlich tätige Organisationen, welche laut Art. 8 des Gesetzes vom 11.08.1999 Nr. 266 im Landesverzeichniss der ehrenamtlich tätigen Vereinigungen eingetragen sind, unterliegen nicht der Stempelgebühr. Um diese Befreiung in Anspruch zu nehmen, muß im Ansuchen die diesbezügliche Dekretsnummer des Landeshauptmannes, mit welcher die Eintragung in das Landesverzeichniss erfolgt ist, aufscheinen.

HINWEIS: Wenn einem Verein, einer Vereinigung oder einer Körperschaft ein Beitrag gewährt wird, ist dieser/diese verpflichtet in eventuellen Ankündigungen, Bekanntmachungen, Prospekten, usw. anzugeben, dass die eigene Tätigkeit/Veranstaltung durch einen Beitrag der Gemeinde St. Ulrich mitfinanziert wird.

AUSSERORDENTLICHE BEITRÄGE

Es besteht auch die Möglichkeit, um einen außerordentlichen Beitrag anzusuchen. Dies ist der Fall, wenn Veranstaltungen, Initiativen oder Projekte veranstaltet werden, die im Interesse der örtlichen Gemeinschaft liegen, oder wenn einmalige Tätigkeiten außerordentlicher Natur oder Großeinkäufe getätigt werden (z.B. Veranstaltung einer Ausstellung, Ankauf eines Kleinbusses, usw.). In diesem Fall muss folgendes dem Sekretariat bei Anita Senoner innerhalb 01.02.2010 abgegeben werden:

  • das dementsprechende Ansuchen, mit Angabe des Datums und des Austragungsortes der Veranstaltung (siehe Formular Beitrag außerordentlich - Ansuchen);
  • einen Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan mit der Angabe der genauen Spesen und Einnahmen der durchgeführten Tätigkeit, Veranstaltung oder des Ankaufs. Wenn möglich sind allfällige Rechnungen und Spesennoten beizulegen (siehe Formular Beitrag außerordentlich - Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan);
  • eine Erklärung über den Vorsteuerabzug (siehe Formular Beitrag - Erklärung über den Vorsteuerabzug).
  • bei einer Veranstaltung, detailliertes Programm.

Für die bei der Beitragsgewährung anerkannten Gesamtkosten sind Rechnungsbelege vorzulegen. Sollte nur ein Teil der Tätigkeiten oder Investitionen durchgeführt oder belegt werden, wird ein verhältnismäßig geringerer Betrag, als ursprünglich vorgesehen, ausgezahlt. Die Reduzierung wird vom Buchhaltungsamt vorgenommen.

Vereine, Vereinigungen und ehrenamtlich tätige Organisationen, welche laut Art. 8 des Gesetzes vom 11.08.1999 Nr. 266 im Landesverzeichniss der ehrenamtlich tätigen Vereinigungen eingetragen sind, unterliegen nicht der Stempelgebühr. Um diese Befreiung in Anspruch zu nehmen, muß im Ansuchen die diesbezügliche Dekretsnummer des Landeshauptmannes, mit welcher die Eintragung in das Landesverzeichniss erfolgt ist, aufscheinen.

HINWEIS: Wenn einem Verein, einer Vereinigung oder einer Körperschaft ein Beitrag gewährt wird, ist dieser/diese verpflichtet in eventuellen Ankündigungen, Bekanntmachungen, Prospekten, usw. anzugeben, dass die eigene Tätigkeit/Veranstaltung durch einen Beitrag der Gemeinde St.Ulrich mitfinanziert wird.

 

Zuständig

Formulare